Änderungen der #Gymiprüfung im Kanton Zürich

Vor der ZAP ist nach der ZAP, jedenfalls für jene Kandidatinnen und Kandidaten, die die Gymiprüfung in diesem Jahr nicht bestanden haben. Bekanntlich hat der Regierungsrat des Kantons Zürich ein neues Aufnahmereglement beschlossen für den Übertritt ins Kurzzeit- und Langzeitgymnasium. Die Gymiprüfungen im März 2022 waren davon noch nicht betroffen und wurden im Rahmen des alten Reglements durchgeführt. Die Änderungen für die Gymiprüfung 2023 im Kanton Zürich betreffen sowohl das Langzeitgymnasium (ab 6. Klasse) als auch das Kurzzeitgymnasium (ab 2./3. Sek).

A) Die wichtigsten Änderungen für das Langzeitgymnasium

Ein Übertritt von der 6. Klasse ins Langzeitgymnasium wird tendenziell erschwert. Dies aufgrund der stetigen Zunahme während den letzten Jahren von Schülerinnen und Schülern, welche ins Gymnasium wollen. Gemäss neuem Reglement muss ein Durchschnitt von Vornote (Deutsch & Mathematik im Zwischenzeugnis Januar/Februar) und Prüfungsnote (Deutsch: Sprachbetrachtung & Aufsatz sowie Mathematik) von mind. 4.75 erreicht werden. Aktuell (bis und mit Gymiprüfung 2022) liegt der benötigte Durchschnitt bei mind. 4.5. Für Schülerinnen und Schüler aus einer Privatschule zählt nach wie vor nur der Durchschnitt der Prüfungsnote und keine Vornoten. Hierbei muss neu jedoch eine 4.5 statt eine 4.0 erreicht werden.

B) Die wichtigsten Änderungen für das Kurzzeitgymnasium

• Mit dem neuen Aufnahmereglement wird es keine Französischprüfung mehr an der Gymiprüfung geben.
Somit besteht der Prüfungsschnitt nur noch aus Deutsch (Aufsatz & Sprachbetrachtung) und Mathematik.

• Es zählen neu wie auch bei der Prüfung ins Langzeitgymnasium die schulischen Vornoten aus dem
Februarzeugnis: 50% Vornote & 50% Prüfungsnote.

• Bei den Vornoten werden neu folgende Fächer zum gleichen Anteil gewichtet und bilden zusammen eine
gemeinsame Vornote: Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch, Natur & Technik (Physik, Biologie und Chemie).

• Bei Schüler/innen aus einer Privatschule zählen nach wie vor keine Vornoten (nur die Prüfungsnote).

• Bei Schüler/innen, die in einer Sek A mit Leistungsstufen sind, zählen die Vornoten nur, wenn alle
zählenden Fächer auf der höchsten Leistungsstufe besucht wurden. Wenn sie nicht alle Fächer auf der
höchsten Leistungsstufe besuchen, zählen die Vornoten nicht.

• Auch hier werden die Anforderungen für einen erfolgreichen Übertritt grundsätzlich erschwert.
Neu muss mind. ein Schnitt aus Vornote und Prüfungsnote von 4.75 erreicht werden. Schüler und
Schülerinnen, bei denen die Vornoten nicht zählen (z.B. Privatschule), müssen neu eine Prüfungsnote
von 4.5 erreichen (vorher 4.0).

• Eine mündliche Prüfung wird es nicht mehr geben (vorher konnten Schüler/innen mit einer Prüfungsnote
zwischen 3.75 und 4.0 noch an die mündliche Prüfung).

Allgemein steht für die Bildungsdirektion fest, dass die Anforderungen für einen erfolgreichen Übertritt ins Langzeit- oder Kurzzeitgymnasium im Vergleich zu den Vorjahren leicht erschwert werden, obwohl immer mehr Schüler durch die Aufnahmeprüfung fallen. Begründet wird dies mit dem Umstand, dass sich vermehrt Schülerinnen und Schüler anmelden, die nicht leistungsfähig genug sind, um die Aufnahmeprüfung zu bestehen. Ganz von der Hand zu weisen, ist diese Vermutung nicht. Tatsächlich ist die Anzahl der Anmeldungen in den letzten Jahren stark gestiegen: Meldeten sich 2010 noch 6122 Primar- und Sekundarschüler an, waren es 2018 bereits 7566. Das entspricht einer Zunahme von fast 24 Prozent. Diese Entwicklung ist nicht nur mit den wachsenden Schülerzahlen zu erklären. Im gleichen Zeitraum stieg die Anzahl Schüler auf denselben Stufen nämlich um nicht einmal zehn Prozent. Die gymnasiale Maturitätsquote blieb konstant: Rund ein Fünftel der Zürcher Jugendlichen schliesst das Gymnasium ab.

Andererseits lässt sich natürlich einwenden, dass die Aufnahmeprüfung nicht jedes Jahr automatisch schwerer zu bestehen ist, weil sich immer mehr Schülerinnen und Schüler für die Prüfung anmelden. Tatsache bleibt, dass die Gymnasien nicht mehr Schüler aufnehmen können, als Platz zur Verfügung steht. Auch wenn die Schülerinnen und Schüler tatsächlich von Jahr zu Jahr weniger leistungsfähig werden sollten, müssten die Verantwortlichen darauf achten, dass jedes Jahr nicht mehr Schüler aufgenommen werden. Gleiches gilt umgekehrt: Würden die Schüler von Jahr zu Jahr tatsächlich besser, könnten die Gymnasien trotzdem nicht plötzlich mehr Jugendliche aufnehmen, weil dafür der Platz fehlt. Insofern unterliegt die ZAP tatsächlich einem versteckten «Numerus clausus», einer Zulassungsbeschränkung also, weil jedes Jahr nur so viele Kandidatinnen und Kandidaten aufgenommen werden, um möglichst alle Lehrkräfte weiter zu beschäftigen und in allen Schulhäusern die Zimmer zu füllen. In diesem Sinn ist wohl davon auszugehen, dass von Jahr zu Jahr etwa gleichviel Jugendliche die ZAP bestehen.

Christoph Frei, Akademisches Lektorat, CH-8032 Zürich