DER GROSSINQUISITOR

«Der Grossinquisitor» ist das fünfte Kapitel aus dem Roman «Die Brüder Karamasow» von Fjodor Michailowitsch Dostojewski, das auch separat unter demselben Titel veröffentlicht wurde. Iwan Karamasow, ein atheistischer Intellektueller, erzählt seinem Bruder Aljoscha, einem tiefgläubigen Mönch, eine fiktive Geschichte, in der Jesus im Sevilla des 16. Jahrhunderts, zur Zeit der Inquisition, auf die Erde zurückkehrt. Soeben sind hundert Häretiker qualvoll hingerichtet worden, als Christus erscheint. Obwohl er kein Wort spricht, wird er von allen, die ihn sehen, erkannt. Als ein blinder Greis bittet: «Herr, heile mich, damit ich Dich schaue!», lässt ihn Jesus sehend werden. Als ein totes Kind im Sarg in den Dom getragen wird und die trauernde Mutter ihn darum bittet, vollbringt Jesus ein zweites Wunder und erweckt das Kind wieder zum Leben. Dies wird auch vom greisen Kardinal-Grossinquisitor erkannt, der fast 90-jährig Jesus aus der Ferne beobachtet hat. Er befiehlt seinen Wachen, Jesus zu ergreifen. Das Volk, unterwürfig und gehorsam, lässt die Verhaftung geschehen, und Jesus wird in ein Verlies im Gebäude des Heiligen Tribunals gebracht. In der Nacht tritt der Grossinquisitor in das Verlies und beschuldigt Jesus in einem langen Monolog, dass er kein Recht habe, auf die Erde zurückzukommen und «die Ordnung zu stören», welche die römisch-katholische Kirche in über tausend Jahren errichtet habe. Dafür werde er ihn am nächsten Morgen als «schlimmsten aller Ketzer» zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilen. Da Jesus weiterhin schweigt, führt der Grossinquisitor weiter aus, dass er, wer immer er auch sei, kein Recht habe, «dem, was er schon früher gesagt habe, etwas hinzuzufügen». Die Kirche habe diese Aufgabe fünfzehn Jahrhunderte lang übernommen und die Menschen von der Freiheit durch Christus überzeugt, wodurch die Menschen ihre Freiheit der Kirche zu Füssen gelegt hätten. Der Grossinquisitor wartet auf eine Antwort von Jesus. Der aber schweigt weiter. Am Ende antwortet er dem Greis mit einem Kuss auf die blutlosen Lippen, einem Zeichen der Vergebung und Liebe, worauf der Grossinquisitor die Kerkertür öffnet und den Gefangenen mit den Worten entlässt: »Geh und komm nicht wieder! Komm überhaupt niemals wieder! Niemals, niemals!«

Offensichtlich ist es nie zu spät für Dostojewski. Seine Parabel vom Grossinquisitor bleibt hochaktuell, denn sie thematisiert das Spannungsfeld zwischen individueller Freiheit und gesellschaftlicher Kontrolle. Der Grossinquisitor steht für Systeme, die Menschen Freiheit absprechen und stattdessen Sicherheit, Ordnung und Glück durch Autorität und Kontrolle versprechen, ein Muster, das sich auch in heutigen politischen Verhältnissen wiederfindet. Selbst in demokratischen Gesellschaften zeigt sich eine Tendenz zur Kontrolle, etwa durch Überwachung, Einschränkung von Meinungsfreiheit oder Regulierung sozialer Medien. Moderne Kontrollgesellschaften arbeiten dabei oft mit sogenannt «sanften» Mitteln und geben sich einen freiheitlichen Anstrich, während sie das Verhalten der Menschen subtil zu steuern versuchen. Vor allem die Debatte um Datenschutz, Big Data und staatliche Überwachung zeigt, wie aktuell Dostojewskis Parabel ist. So zielt das «Gesetz über digitale Dienste» (im Englischen: Digital Services Act, kurz DSA), eine wegweisende Verordnung der Europäischen Union, darauf ab, den digitalen Raum transparenter und vertrauenswürdiger zu gestalten. Das umfassende Regelwerk ist am 16. November 2022 in Kraft getreten und seit dem 17. Februar 2024 vollständig anwendbar. Zwar ist der DSA ein ambitioniertes Gesetz, um den digitalen Raum zu regulieren. Seine grösste Herausforderung besteht allerdings darin, die Balance zwischen der effektiven Bekämpfung illegaler Inhalte und dem Schutz der Meinungsfreiheit zu finden. Er könnte nämlich auch dafür sorgen, dass betreutes Denken um sich greift. Dann würde das Lebenselement freiheitlicher Grundordnung, die ständige geistige und demokratische Auseinandersetzung auch mit gegenteiligen Meinungen, verkümmern. Selbst wenn dem Gesetzgeber bei der Wahl und Weite der Begriffe ein gewisses Ermessen eingeräumt wird, sind die in dem DSA verwendeten Begriffe derart vage Generalklauseln, dass sie als indirekter Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit zu werten sind. Die Annahme liegt nahe, dass der Einsatz dieser Unschärfemethode nicht von Ungefähr kommt, denn sie befördert beim Bürger die Furcht, in Verdacht geraten zu können. Methodisch wird ein Klima des gegenseitigen Misstrauens erzeugt. Die geführten «Debatten» degenerieren dadurch zu Scheindebatten im vorgegebenen Meinungskanal. Es leuchtet ein, dass das, was offline illegal ist, auch online illegal sein muss. Allerdings definiert das Gesetz nicht, was unter illegalen Inhalten genau zu verstehen ist.

So hat der ehemalige Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck, einem Bericht vom Juli 2024 zufolge, allein im letzten Jahr 805 Strafanzeigen gegen Bürger erlassen, unter anderem wegen der Verunglimpfung als «Schwachkopf». Die Strafanzeigen anderer Politiker sind teilweise ähnlich grotesk wie die Tatbestände, die sie auslösen. Im September 2023 hängte ein Unternehmer in Gmund am Tegernsee vor seiner Haustür zwei Plakate auf, die die Grünen-Minister Cem Özdemir, Robert Habeck mit leeren Taschen und Annalena Baerbock als trotziges Kind zeigten sowie Parteichefin Ricarda Lang auf einer Dampfwalze. Ob die folgende polizeiliche Hausdurchsuchung angemessen war, bleibt fraglich. Der von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehl über 6000 Euro wurde schliesslich vom Gericht abgewiesen. Die Gerichtskosten gehen zu Lasten der Steuerzahler und belasten die ohnehin unterbesetzte Justiz.

«Amerika, du hast es besser!» Mit dieser Sentenz aus dem 1827 verfassten Gedicht «Den Vereinigten Staaten» bezog sich Johann Wolfgang von Goethe auf den historischen Ballast und die ewigen Kriege in Europa im Vergleich zu den jungen USA. Bei allen Abstrichen seit dem Amtsantritt von Präsident Donald Trump ist ein Vergleich der Meinungsfreiheit zwischen Amerika und Deutschland auch heute noch aufschlussreich. Mit dem ersten Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten, dem «First Amendment», haben Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit einen zentralen Stellenwert, der seit 1791 die Freiheitsrechte der Bürger gegenüber dem Staat und seinen Organen garantiert. Es überrascht daher nicht, wenn der Vizepräsident JD Vance in seiner Rede auf der 61. Münchner Sicherheitskonferenz den Anwesenden zu bedenken gab: « Wenn Sie aus Angst vor Ihren eigenen Wählern handeln, kann Amerika nichts für Sie tun, und es gibt auch nichts, was Sie für das amerikanische Volk tun können (…) Sie können ein demokratisches Mandat nicht gewinnen, indem Sie Ihre Gegner zensieren oder ins Gefängnis stecken.»

Christoph Frei, Akademisches-Lektorat, CH-8032 Zürich

Bild:
Kardinal und Grossinquisitor