EIN ABGRUND OHNE BODEN

KI ist der ultimative Hype und natürlich spielen KI-Technologien auch eine zentrale Rolle in den vielfältigen Anwendungen Sozialer Netzwerke wie Facebook bzw. Meta, so der neue Name des US-amerikanischen Internetkonzerns. Die Plattform setzt KI für unterschiedliche Zwecke ein, von der sogenannten Verbesserung der Nutzererfahrung bis zur Moderation von Inhalten.

Visuelle Intelligenz soll es zum Beispiel ermöglichen, Bilder beziehungsweise Formen zu erkennen und zu analysieren. Als Anwendungen seien hier Handschrifterkennung, Identifikation von Personen durch Gesichtserkennung sowie industrielle Qualitätskontrolle genannt. In meinem Fall wurde vor drei Jahren ein Bild mit einer Schleiereule zum Anlass genommen, den Account für Wochen zu sperren, weil es, so FB, nicht gestattet sei, Werbung für «Kleintierhandlungen» zu betreiben. Ein anderes Beispiel war das Cover «Houses of the Holy» aus dem Jahr 1973 von der britische Rockband Led Zeppelin, das zur Folge hatte, dass mich FB wegen Verbreitung pornographischer Inhalte für Tage ausgeschlossen hatte.

Um unangemessene Inhalte zu filtern, setzt Facebook ausserdem auf eine KI-gestützte Moderation. Diese soll die Effizienz verbessern und die Verbreitung von schädlichen Inhalten verhindern. In meinem Fall wurde mir letztes Jahr der Zugang wegen eines Gedichts der jüdischen Dichterin Rose Ausländer gesperrt. Die Zeilen «Orte aus Rauch / ohne Atem und Glanz / Ein Zigeuner geigt / in grüner Watte / jenseits des Zauns / Die Sonne rollt / in Sternenasche / ihr Schatten fällt / auf vergessene Namen» sind ein Beispiel für ihre poetische Sprache. Das Gedicht beschreibt eine Szene, in der eine Zigeuner auf einer grünen Decke spielt, während die Sonne untergeht und ihre Schatten auf vergessene Namen fallen. Das Gedicht ist ein Beispiel für die Art von Poesie, die Rose Ausländer geschrieben hat, und zeigt ihre Fähigkeit, mit Worten zu malen und Bilder zu schaffen, die den Leser in eine andere Welt transportieren können. Die KI-gestützte Moderation von FB nahm offenbar das Wort «Zigeuner» zum Anlass, den Zutritt zu blockieren, wie auch früher schon, als ich einen Beitrag zum «Höllentor» von Auguste Rodin geteilt hatte.

Kurze Zeit später lässt mich FB per E-Mail wissen:

«Hallo, Akademisches Lektorat

Wir haben festgestellt, dass Sie gegen die Werberichtlinien von Facebook verstoßen haben, weshalb Ihr Zugang zu den Werbeprodukten von Facebook eingeschränkt wurde. Dieser Verstoß könnte sich auf Ihr Geschäft auswirken, wie die Ablehnung von Anzeigen, den Missbrauch von Bewertungen oder die Verwendung eines nicht vertrauenswürdigen Kontos.

Die aktuellen Einschränkungen umfassen:

Sie können Ihr Werbekonto auf der Facebook-Plattform nicht mehr verwenden oder verwalten.
Sie haben nicht die Möglichkeit, Anzeigen auf unserer Website zu erstellen oder zu veröffentlichen.
Wir möchten auch daran erinnern, wie wichtig es ist, unsere Community-Standards einzuhalten, um zu vermeiden, dass Ihr Konto gelöscht wird.

Schritte zur weiteren Vorgehensweise:

Wenn Sie diese Entscheidung überprüfen und Ihre Werberechte auf Facebook wiederherstellen möchten, reichen Sie bitte eine Beschwerde über den untenstehenden Link ein. Unser Supportteam wird Ihre Beschwerde sorgfältig prüfen und innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung treffen.

BESCHWERDE EINREICHEN

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, besuchen Sie bitte unser Help Center for Businesses. Wir stehen Ihnen während dieses Prozesses gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Meta-Support-Team»

Eine Woche später schreibt mir das gleiche Unternehmen, es handle sich um ein Missverständnis. Dafür wurden meine beiden hinterlegten Kreditkarten zwei Mal mit einem 4-stelligen Betrag in Schweizer Franken belastet, obwohl ich eine Limite von CHF 700.- eingegeben hatte. Ob ich der Forderung auch tatsächlich nachgekommen bin, möchte ich an dieser Stelle offenlassen.

Christoph Frei, Akademisches Lektorat, CH-8032 Zürich

Bild:
Sandro Botticelli
La Carte de l’Enfer